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Ob am Ufer oder auf einem Boot am Alpsee zu fischen
ist ein ganz besonderes Erlebnis.
Das Fischen ist zwischen 1. Mai und 30. November
möglich. Alles was Sie dazu benötigen ist ein gültiger
Jahresfischereischein. Eine Tagesskarte kostet 10,- Euro.
Das Fischen am Westufer ist verboten. Hier gilt aus
Umwelt- und Vogelschutzgründen ein totales Fischerei-
verbot.
Als Inhaber von einem Tagesfischerei - Erlaubnisschein ohne Bootserlaubnis
dürfen nur vom Ufer aus fischen.
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Es dürfen maximal zwei Angelruten
verwendet werden. Bei Handangeln ist die Hakenzahl auf drei Stück
pro Angel
begrenzt. Bei der Hegene sind fünf Haken (Anbissstellen) erlaubt,
allerdings darf bei Verwendung einer Hegene kein
weiteres Fanggerät Handangel, Ködersenke usw. benutzt
werden. Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten.
Bei Verwendung von toten Köderfischen wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass nur Fische aus dem großen
Alpsee verwendet werden dürfen (weitere Köderangeln sind
nicht gestattet). Weißfische dürfen nicht mehr
zurückgesetzt werden, sondern müssen mitgenommen werden.
Weitere Infos erteilt Ihnen: Gästeinformation Bühl a.
Alpsee, Seestraße 5, 87509 Immenstadt i. Allgäu, 08323/914178,
FAX 08323/8996, E-Mail: info@immenstadt.de |
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